KONDITIONEN

Es werden jeweils die Sitzungsdauer sowie Vor- und Nachbereitung der Therapiestunde verrechnet. Im Rahmen der Therapie notwendige längere Telefonate und E-Mails mit den betroffenen und involvierten Personen, Austauschsitzungen mit Schulen, testdiagnostische Auswertungen, das Lesen von Fremdberichten und das Erstellen eigener Berichte (etc.) werden gemäss Aufwand verrechnet. Sollten im Therapieverlauf Kosten entstehen, die nicht über die Krankenkasse gedeckt sind, so sind diese Mehrkosten privat von Ihnen zu tragen.

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sie können bis 24 Stunden vor dem Termin telefonisch oder per Mail kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen werden CHF 100.00 verrechnet und bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird CHF 150.00 in Rechnung gestellt. Diese Beträge werden nicht von den Versicherungen bezahlt.

FINANZIERUNG MIT HILFE VON VERSICHERUNGEN

Die psychologische Psychotherapie kann seit dem 1. Juli 2022 über die Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) abgerechnet werden. Für die Kostenübernahme durch Ihre Grundvesicherung braucht es eine ärztliche Anordnung. Diese wird von den Hausärzt*innen oder Psychiater*innen ausgestellt, wenn eine behandlungsbedürftige Problematik vorliegt. Bei akuten Notfällen kann die Anordnung für 10 Sitzungen auch durch andere Ärzt*innen ausgestellt werden. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt, welche Sie selbst finanzieren müssen. Nach 30 Sitzungen fordert die Grundvesicherung einen psychologischen und psychiatrischen Gutachtensbericht ein. Ausserdem begrenzt die Grundversicherung die finanzierte Sitzungsanzahl und den Zusatzaufwand (z.B. Austausch mit beteiligten Fachpersonen, Elterngespräche).

Seit dem Psychologische Psychotherapie als Leistung der Grundversicherung anerkannt wurde, ist unklar, ob und inwieweit die Krankenkassen-Zusatzversicherungen (VVG) die Kosten weiter übernehmen werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bitte direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.

Verfügen Sie über eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie bei Ihrem Kind, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV übernommen. Ich bin auf der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen und erfülle somit die Voraussetzungen für die Abrechnung über die IV.

SELBSTZAHLER (Psychotherapie, Beratung, Coaching)

Falls bei Ihnen keine Problematik mit Krankheitswert vorliegt, oder Sie kein Involvieren der Krankenkasse wünschen, beträgt der Tarif für ein Einzelsetting 170.- CHF / 50min inkl. Vor- und Nachbereitung. Eltern- und Familiengespräche benötigen in der Regel 75 Minuten und der Ansatz beträgt CHF 255.00. Die Abrechnung erfolgt immer nach Zeitaufwand. 

Im Rahmen der Therapie notwendige längere Telefonate und E-Mails mit den betroffenen und involvierten Personen, Austauschsitzungen mit Schulen, testdiagnostische Auswertungen, das Lesen von Fremdberichten und das Erstellen eigener Berichte (etc.) werden gemäss Aufwand verrechnet.